21.3 Zur Frage, wann der Sachverhalt von der Vorinstanz als nicht in genügender Weise festgestellt gilt, hielt das Bundesgericht in BGE 142 III 502 E. 2.6 und 2.7 fest, ein tragfähiger Entscheid über die Frage, ob ausgehend vom Wegzug des einen Elternteils ein Mitgehen oder ein Verbleib des Kindes beim anderen Elternteil zu seinem besseren Wohl sei, könne nur getroffen werden, wenn eine Vorstellung darüber bestehe, in welche Umgebung der Umzug erfolgen soll und wie das zukünftige Betreuungs- bzw. Besuchskonzept einerseits bei einem Mitgehen des Kindes und andererseits bei einem Verbleib beim anderen Elternteil aussehen würde (vgl. E.