20. Setzt der Ortswechsel die Zustimmung des anderen Elternteils voraus und wird diese verweigert, so kann das Gericht oder die Kindesschutzbehörde die Zustimmung ersetzen. Zu prüfen ist folglich, ob die Zustimmung zum Wegzug der Kinder von der Vorinstanz zu Recht erteilt wurde. 5 21.