2 4. Sowohl die Vorinstanz (Vernehmlassung vom 5. August 2016, pag. 29 ff.) als auch die Beschwerdegegnerin (Stellungnahme vom 10. August 2016, pag. 35 ff.) schlossen in ihren Eingaben auf Abweisung der Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und auf Erlass von vorsorglichen Massnahmen.