6. Der persönliche Verkehr zwischen den Kindern und dem Beschwerdeführer sei neu zu regeln. - Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWSt) - 3. Mit Verfügung vom 3. August 2016 bestätigte der Instruktionsrichter den Eingang der Beschwerde und gab der Vorinstanz und der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, sich zum Gesuch um aufschiebende Wirkung bzw. vorsorgliche Massnahmen sowie zur Beschwerde zu äussern (pag. 21 f.).