5. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der Vorinstanz - der Mitbetroffenen Mitzuteilen: - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern 11 Bern, 12. Oktober 2016 Im Namen des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts Der Referent: Oberrichter Bähler