8 Protokoll der Einvernahme durch die Kantonspolizei Bern vom 15. Mai 2014). Am 1. Dezember 2014 wurde er mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura Seeland wegen Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von CHF 450.00 verurteilt. Bereits im Jahr 2003 war ihm unter anderem wegen sexueller Handlung mit Kind eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten auferlegt worden (Gutachten, S. 30, 36). In den Abklärungsgesprächen mit med. pract.