5 seinem Handy gespeichert habe und diese während einer Kontrolle im Strafvollzug gefunden worden sei. Auch habe er nicht eingesehen, weshalb ein dreizehnjähriges Mädchen seinen Gutenachtkuss ablehnen dürfe und dies zu respektieren sei. In der Aufsicht im Badezimmer während des Duschens oder Badens der Kinder sehe er kein Problem, auch wenn dies zumindest durch E.________ abgelehnt werde und sie dies nicht ihm direkt, sondern ihren Vertrauenspersonen gegenüber anvertraue.