BV verletzt worden seien. 17.2 In der nach Gewährung des Akteneinsichtsrechts eingereichten ergänzenden Begründung vom 18. Mai 2016 führte der Beschwerdeführer aus, es werde ihm mehrfach begangenes grenzüberschreitendes Verhalten vorgeworfen, was er bestreite. Im Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 25. Februar 2016 seien solche Hand-