2 einsicht, welche er jedoch bis zum Ablauf der Beschwerdefrist nicht erhielt, da die Vorinstanz der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen und die Akten bereits der Gutachterin zugestellt hatte. 5. Am 18. Mai 2016, dem letzten Tag der Frist, reichte Rechtsanwalt B.________ im Namen des Beschwerdeführers eine Beschwerde gegen den Kammerentscheid vom 13. April 2016 ein. Er beantragte, dieser sei aufzuheben und die Sache sei zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen (pag. 1 ff.).