züger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen geschaffen, weil diejenigen EL- Bezüger in fürsorgerischer Unterbringung nur einen Freibetrag von CHF 4‘000.00 hätten, diejenigen in ebenfalls langfristig stationären Settings ohne fürsorgerische Unterbringung aber einen Freibetrag von CHF 37‘500.00.