Eine Gefährdung des Wohls von K. durch eine Adoption sei nicht ersichtlich […]. Eine Trennung K.s von den sozialen Eltern werde […] als sehr problematisch eingeschätzt. Damit sei erstellt, dass dem Wohle K.s mit einer Adoption besser gedient sei als ohne. Gegenüber K. werde nichts verheimlicht, womit das Kind immer die Möglichkeit haben werde, den Kontakt zur leiblichen Mutter zu suchen. Auch bei einer Zustimmung zur Adoption werde es K. in Zukunft frei stehen, das Elternverhältnis sowohl zum Beigeladenen als auch zur Beschwerdeführerin aufzulösen. Das Kind K. werde ausserdem altersentsprechend über seine Herkunft informiert.