43. Die Beschwerdeführerin führt wiederholt aus, zentral bei der Beurteilung eines Adoptionsgesuches sei das Kindeswohl. 43.1 Im Einzelnen macht die Beschwerdeführerin geltend, ihre Eignung als Adoptivmutter sei im Bericht des Sozialdienstes S. […] bejaht worden. K. betrachte sie und den Beigeladenen als seine Eltern. Das Kind spreche ausschliesslich Schweizerdeutsch. Die Adoption liege in K.s Interesse, zumal die familiären Verhältnisse dadurch gefestigt werden könnten und auch nach dem allfälligen Tod des Beigeladenen nicht gefährdet würden. Eine Gefährdung des Wohls von K. durch eine Adoption sei nicht ersichtlich […].