Auch verfügt sie über keine dokumentierte berufliche oder akademische Ausbildung, welche auf die Möglichkeit einer Steigerung des Einkommens schliessen lassen würde. Weiter gab die leibliche Mutter […] an, vom Beigeladenen […] finanziell unterstützt worden zu sein […]. Ob ein Teil der Zahlungen als Gegenleistung für die Zustimmung zur Adoption floss, ist unklar und wäre durch eine Befragung der leiblichen Mutter zu prüfen gewesen.