Ob sie die ihr zur Unterzeichnung vorgelegten Ermächtigungen und Schreiben, bei denen es sich teilweise um juristische Texte in komplizierter Formulierung handelt, vollumfänglich verstanden hat, ist nicht bekannt. Es kann damit nicht ermittelt werden, ob die leibliche Mutter jeweils verstanden hat, wozu sie mit ihrer Unterschrift die Einwilligung erteilte. Weiter ist offen, ob und in welchem Umfang die leibliche Mutter vor deren Unterzeichnung über die Bedeutung und Konsequenzen der erteilten Zustimmungen informiert wurde. Gemäss eigener Aussage tat sie alles, was die Anwälte ihr sagten.