Die Praxis des Staates Z. lässt die Aufnahme eines Pflegekindes unter 2 Jahren zur Adoption nur bei Ehepaaren bis 38 Jahre zu […]. Es würde sich damit als Leerlauf erweisen, wenn die zuständige schweizerische Behörde ihre Zustimmung zur Adoption erteilen würde, wenn aufgrund des Alters der Parteien bereits von Beginn weg feststeht, dass die kolumbianische Behörde dem Fortgang des Adoptionsverfahrens aufgrund des Alters der gesuchstellenden Person oder Personen nicht zustimmen wird.