URWYLER, Das Verfahren bei internationalen Adoptionen nach dem HAÜ – Die Rolle des Bundes und der Kantone, in: Zeitschrift für Vormundschaftswesen [ZVW] 2003, S. 6 ff., S. 9). Die zentrale Behörde des Herkunftslandes hat hierfür unter Berücksichtigung der Unterbringungsmöglichkeiten im Heimatstaat zu prüfen, ob eine internationale Adoption dem Wohl des Kindes dient.