20a Abs. 1 VRPG; MERKLI/AESCHLIMANN/HERZOG, Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, 1997, N. 2 zu aArt. 51 VRPG). Vorliegend bildet der gesamte Entscheid der Vorinstanz Beschwerdegegenstand, womit die Anwendbarkeit des HAÜ auf den zu beurteilenden Fall von Amtes wegen zu prüfen ist. 40.2 Sowohl die Schweiz als auch Z. sind Unterzeichnerstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens. Ziel des Abkommens ist es, Schutzvorschriften einzuführen, damit internationale Adoptionen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner völkerrechtlich anerkannten Grundrechte stattfinden (Art. 1 lit. a HAÜ).