Redaktionelle Vorbemerkungen: X. und Y. sind miteinander verheiratet und haben keine gemeinsamen Kinder. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, ein Kind zu adoptieren, anerkannte Y. im Staat Z. das Kind K. Rund ein Jahr nach der Verbringung von K. in die Schweiz stellte X. ein Gesuch um Stiefkindadoption. Das Kantonale Jugendamt der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern lehnte das Gesuch ab, wogegen X. Beschwerde erhob. Auszug aus den Erwägungen: (...)