Regeste:  Art. 298 Abs. 1 und 298b Abs. 2 ZGB  Für die Alleinzuteilung der elterlichen Sorge gemäss Art. 298 ff. ZGB gelten nicht die gleichen Voraussetzungen wie für den auf Art. 311 ZGB gestützten Entzug des Sorgerechts. Gemäss Art. 298 Abs. 1 und 298b ZGB kommt es darauf an, ob das Kindeswohl verlangt, dass von der elterlichen Sorge abgesehen und die Sorge einem Elternteil alleine übertragen wird und nicht allein darauf, ob Gründe bestehen, einem Elternteil die Sorge zu entziehen. Auszug aus den Erwägungen: (...) III. (...)