beantragt, dem Vater Z. sei kein Besuchs- und Ferienrecht einzuräumen, da ernsthafte Verdachtsmomente bestünden, dass der Kindsvater seine Tochter sexuell missbraucht habe. Auszug aus den Erwägungen: (...) III. Materielles (…) D. Besuchsrecht 1. Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes (Art. 307 Abs. 1 ZGB).