Regeste: - Art. 274 Abs. 2 ZGB - Besteht ein Verdacht, dass ein Vater sein Kind sexuell missbraucht hat, ist ein Besuchsrecht nicht per se ausgeschlossen. Es ist zu prüfen, ob dieser Bedrohung nicht durch geeignete andere Massnahmen begegnet werden kann. Massgebend ist das konkret festzustellende Kindeswohl. Redaktionelle Vorbemerkungen: Im Februar 2011 leitete der Fürsorgeverband S. ein Verfahren auf umfassende Neuregelung des persönlichen Verkehrs zwischen Vater Z. und seiner Tochter V. ein. Im Raum standen Äusserungen der Tochter V. und der Mutter X., wonach der Vater Z. seine Tochter sexuell missbraucht haben soll.