446 ZGB einen Kurzbericht zu verschiedenen konkret gestellten Fragen einzureichen. Die Beschwerdeführerin hat die Verfügung der KESB angefochten mit der Begründung, ihr rechtliches Gehör sei verletzt worden, weil sie vor Einholung des Kurzberichtes nicht die Möglichkeit gehabt habe, Ergänzungsfragen zu stellen. Auszug aus den Erwägungen: (...) II. (...)