Dieser pauschale Einwand genügt für die Annahme der Notwendigkeit eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes bei weitem nicht. Hauptaugenmerk während der Abklärungsphase werden Gespräche des Regionalen Sozialdienstes mit den Kindseltern sowie den Kindern betreffend deren derzeitige familiäre, schulische wirtschaftliche, soziale sowie gesundheitliche Situation sein (vgl. pag. 11). Hierfür bedarf es keines rechtlichen Beistands; massgebend ist vielmehr der persönliche Eindruck der Kindseltern sowie der Kinder.