35. Das im Entscheid AA 2024 162/165 ausgesprochene befristete Berufsausübungsverbot von 12 Monaten gilt noch bis zum 18. November 2025, so dass das vorliegend ausgesprochene befristete Berufsausübungsverbot frühestens ab dem 19. November 2025 gelten kann. Weiter ist zu beachten, dass das hier ausgesprochene Berufsausübungsverbot zusätzlich entweder erst nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist gegen den vorliegenden Entscheid oder – sollte ein Rechtsmittel ergriffen werden – erst 30 Tage nach Eröffnung des verfahrensabschliessenden Entscheides des Verwaltungsgerichts in Kraft treten wird.