bot von maximaler Dauer ausreichend ist und ihr diese vierte Disziplinarmassnahme endlich klar macht, dass sie sich immer an alle Berufsregeln zu halten hat. Sollte es erneut zu Verstössen gegen die Berufsregeln kommen, auch zu Handlungen gegen das Berufsausübungsverbot, muss die Disziplinarbeklagte jedoch damit rechnen, dass auch nur bei einem einzigen Verstoss ein dauerndes Berufsausübungsverbot ausgesprochen werden wird.