Aus diesen Gründen ist entweder gerade noch ein befristetes Berufsausübungsverbot, jedoch von maximaler Dauer, oder ein unbefristetes Berufsausübungsverbot angemessen. Die bereits ausgesprochene Disziplinarbusse und die beiden befristeten Berufsausübungsverbote fallen bei der Entscheidung über die Sanktion ebenfalls ins Gewicht. Das Verschulden wiegt schwer.