30. Zu berücksichtigen ist vorliegend, dass die Disziplinarbeklagte seit dem 9. Juni 2017 im Anwaltsregister eingetragen ist. Sie wurde bereits mit den Entscheiden der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern vom 30. August 2022 (AA 2022 19), vom 10. Januar 2024 (AA 2023 91) sowie vom 14. Oktober 2024 teilweise wegen derselben Verstösse – Handlungen trotz Berufsausübungsverbots und Fristversäumnisse – diszipliniert. Im ersten Verfahren wurde der Disziplinarbeklagten eine Busse in der Höhe von CHF 1'500.00 und im zweiten Verfahren ein befristetes Berufsausübungsverbot von drei Monaten auferlegt.