12 ff.). Das befristete Berufsausübungsverbot ist schliesslich die strengste noch spezialpräventiv wirkende Sanktion, während das dauernde Berufsausübungsverbot die strengste Disziplinarmassnahme überhaupt darstellt. Sie darf erst ausgesprochen werden, wenn davon auszugehen ist, dass eine andere, auf Besserung zielende Massnahme wirkungslos bleiben würde (POLEDNA, a.a.O., Art. 17 N 38).