Die angezeigten Sachverhalte betreffen das Verhalten der Disziplinarbeklagten in Gerichtsverfahren vor Versicherungsgericht im Kanton Solothurn, vor Bundesverwaltungsgericht und vor Bundesgericht im Nichtmonopolbereich. Die Disziplinarbeklagte ist unter der Bezeichnung «Rechtanwältin» und unter Verwendung einer schriftlichen Anwaltsvollmacht als Vertreterin aufgetreten und hat vor den Gerichten Parteien vertreten, in Verfahren, in denen kein Anwaltsmonopol besteht. Zu prüfen ist, ob die Disziplinarbeklagte dennoch gegen das ihr von der Anwaltsaufsichtsbehörde auferlegte Berufsausübungsverbot verstossen hat.