17. Mit Entscheid vom 10. Januar 2024 hat die Anwaltsaufsichtsbehörde gegenüber der Disziplinarbeklagten ein Berufsausübungsverbot von drei Monaten ausgesprochen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit Urteil vom 17. Mai 2024 ab, soweit auf die Beschwerde eingetreten werden konnte.