13. Die Präsidentin der Aufsichtsbehörde nahm mit Verfügung vom 27. Mai 2025 Kenntnis von der Stellungnahme und bestimmte gleichzeitig die Referentin, unter Ansetzung einer Frist an dieselbe bis am 18. Juni 2025, um allfällige Beweismassnahmen zu beantragen. II. Formelles/öffentliche Verhandlung