12. Dem beigelegten Urteil des Bundesgerichts vom 5. März 2025 (1C_713/2024) lässt sich entnehmen, dass die Disziplinarbeklagte für eine Klientin eine Beschwerde eingereicht hat. Sie sei dann aufgefordert worden, zur Vertretung trotz befristetem Berufsausübungsverbot Stellung zu nehmen. Auch die Beschwerdeführerin sei direkt aufgefordert worden mitzuteilen, ob sie an der Beschwerde festhalten wolle, worauf diese schliesslich noch eine auch von ihr unterzeichnete Beschwerde eingereicht habe. Das Bundesgericht hielt schliesslich fest, dass aus diesem Grund die Frage der Vertretungsbefugnis der Disziplinarbeklagten offen bleiben könne.