5 Angelegenheit handle und das BSV auch durch die Sparvorhaben im IV-Bereich betroffen sei, weil sie im Vergleich zu anderen Anwältinnen und Anwälten verhältnismässig viele IV-Renten erkämpft habe. Schliesslich beantragt sie gestützt auf Art. 6 der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) eine öffentliche Verhandlung, da die ins Auge gefasste Streichung aus dem Berufsregister krass unverhältnismässig und gestützt auf die beiden Anzeigen nicht gesetzmässig sei.