Abschliessend hält sie fest, dass mit dem vorliegenden Verfahren versucht werde, das klassische Anwaltsmonopol durch gesetzeswidrige Auslegung auf weitere Verfahren auszudehnen, jedoch seien Monopole nicht extensiv, sondern restriktiv auszulegen, da sie wirtschaftliche Privilegien darstellen würden und eine enorme Bedeutung für die Vertrags- und Wirtschaftsfreiheit hätten. Die entsprechenden Kommentare würden von eingetragenen Rechtsanwälten stammen, welche ihren Monopolbereich gerne ausdehnen würden.