Sie habe den letzten Entscheid (AA 2024 162/165) nicht angefochten, weil sie zu 90% im Sozialversicherungsrecht tätig sei und sowieso beabsichtige, ihre Tätigkeit einzustellen, nachdem sie die bestehenden Fälle abgeschlossen habe. Sie sei überrascht gewesen, dass sofort neue Anzeigen eingereicht worden seien und nun sogar geprüft werde, ob sie im Anwaltsregister gestrichen werde. Dies schade ihr und ihren Mandanten sehr, weil die Berufshaftpflichtversicherung den Vertrag nicht mehr für 3 Jahre habe verlängern wollen. Sodann äussert sie sich zum bereits abgeschlossenen Verfahren AA 2024 162/165, worauf vorliegend nicht einzugehen ist, da dieser Entscheid rechtskräftig ist.