Sie gestehe ein, dass sie tatsächlich am 9. Dezember 2024 eine Beschwerde in einer personalrechtlichen Angelegenheit an das Bundesgericht gemacht habe, nachdem sie sich vergewissert habe, dass in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor Bundesgericht das Anwaltsmonopol nicht gelte. Sie verweist dazu auf einen Kommentar zum BGG, nach dem auch nicht registrierte Anwälte und Anwältinnen bzw. ausländische Anwälte und Anwältinnen, welche nicht gestützt auf einen Staatsvertrag zur Berufsausübung in der Schweiz zugelassen seien, zu einer Vertretung in solchen Verfahren vor dem Bundesgericht zugelassen seien.