Regeste: Verstoss gegen auferlegtes Berufsausübungsverbot Die gegen die Disziplinarbeklagte verhängten Berufsverbote beziehen sich auf die Ausübung des Anwaltsberufs und damit (offenkundig auch) auf berufsmässig ausgeübte berufsspezifische Tätigkeiten wie das Auftreten als anwaltliche Parteivertreterin vor Gerichtsbehörden. Indem die Disziplinarbeklagte Parteien berufsmässig als Anwältin vor Gerichten vertreten hat, hat sie eine anwaltsberufsspezifische Tätigkeit ausgeübt. Dass sie dies vor Gerichten und in Verfahren getan hat, in denen auch Nichtanwälte als Parteivertreter zugelassen sind, ändert nichts daran.