Jedoch ist vorliegend – subjektiv – auch zu beachten, dass die Disziplinarbeklagte vom Anzeiger um eine Mediation gebeten wurde, wobei diesem, aber zu Beginn nicht der Disziplinarbeklagten, bekannt war, dass sie den Ehemann seiner neuen Partnerin vertritt und er sogar mit seiner eigenen Ehefrau darüber gesprochen hat, die Disziplinarbeklagte aber nicht darauf aufmerksam gemacht hat. Es ist störend, dass der Anzeiger, der sich wohl als einziger von Anfang an der Problematik bewusst war, sich nun darauf beruft und ein Verfahren gegen die Disziplinarbeklagte veranlasst hat.