11 zeiger und Scheidungsklient, erkennen und sich danach richten müssen. Dies gilt umso mehr, als ihr die Situation letztlich durchaus bewusst war, sonst hätte sie kaum ein Gespräch mit dem damaligen Präsidenten der Anwaltsaufsichtsbehörde geführt. Es wurde ihr dabei auch mitgeteilt, dass im Falle einer Interessenkollision sämtliche Mandate niederzulegen seien. Mit der Niederlegung der Mediation hat sie selbst deutlich zu erkennen gegeben, dass ihr die Problematik bewusst war.