10 Mietvertrag der Ehefrau ihres Klienten, welcher deren Anwalt eingereicht habe, zugestellt worden sei. Also lief im Zeitpunkt, in dem das Vorliegen einer möglichen Doppelvertretung und einer Interessenkollision bekannt wurde, keine Frist für ein Rechtsmittel oder dergleichen. Das Verfahren war noch vor Gericht hängig und offensichtlich auch noch nicht im Entscheidstadium – sonst hätte kaum eine Partei noch Beweismittel eingereicht, die der anderen Seite zugestellt wurden.