Wenn dies aber im Strafverfahren gilt, wird auch ein allfälliges Zivilverfahren davon umfasst, auch wenn das Strafverfahren eher ein Nebenschauplatz in einem erbitterten Scheidungskampf zu sein scheint und auch wenn der Anzeiger zwar im Strafverfahren als Partei beteiligt war, im Scheidungsverfahren «nur» seine neue Partnerin.