8. Die Disziplinarbeklagte ist seit dem 22. September 2021 im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. Der mit Eingabe vom 21. Oktober 2024 beanstandete Sachverhalt beschlägt ihre Berufsausübung im Kanton Bern. Damit ist die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern gegeben (Art. 14 BGFA in Verbindung mit Art. 12 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 28. März 2006 [KAG; BSG 168.11]). III. Rechtliches