5 Betreffend Strafverfahren führt sie aus, der Anzeiger habe ihr gegenüber geäussert, er habe in keinem Zeitpunkt beabsichtigt, dass sie alle Mandate niederlegen müsse. Insbesondere habe er nicht gewollt, dass ihr Scheidungsklient von ihm erfahre, was dazu geführt habe, dass sie über das Verhalten des Anzeigers vor dem Staatsanwalt sehr erstaunt gewesen sei. Sie habe das Anwaltsgeheimnis stets respektiert.