Auch dies könne vorliegend nicht ausgeschlossen werden, weil zeitgleich mit der Anzeige die neue Partnerin des Anzeigers ihren Ehemann in drei Verfahren (Berufung, Beschwerde und Klage) involviert habe. Schliesslich zog sie den Schluss, dass sie selbst bei Vorliegen eines Interessenkonflikts nicht beide Mandate hätte niederlegen müssen, weil der Anzeiger und seine damalige Ehefrau Kenntnis vom Mandatsverhältnis zum Ehemann der neuen Partnerin des Anzeigers gehabt hätten.