4 Betreffend Weiterleitung des Mietvertrages führte sie erneut aus, sie habe die vom Anzeiger und seiner damaligen Ehefrau erhaltenen Unterlagen nicht gesichtet, jedoch den fraglichen Mietvertrag von Rechtsanwalt E.________ (Anwalt der neuen Partnerin des Anzeigers) erhalten, weil er diesen dem Gericht eingereicht habe. Sie habe den Mietvertrag am gleichen Tag erhalten, an dem auch die Mediationssitzung mit dem Anzeiger und seiner damaligen Ehefrau stattgefunden habe. Weil sie am Morgen büroabwesend gewesen sei, habe sie die Post erst nach der Mediationssitzung am Nachmittag sichten können.