Schliesslich führte sie zum Strafverfahren aus, dass der Anzeiger und seine neue Partnerin im Januar 2024 eine Anzeige gegen ihren Scheidungsklienten eingereicht hätten. Ihr Klient habe dann im April 2024 zwei Anzeigen gemacht und habe sie gebeten, ihn zu vertreten. Sie habe die Vertretung angenommen, weil sie aus der Mediationssitzung vom September 2023 über keine für das Strafverfahren wesentlichen Informationen verfügt habe.