Betreffend Interessenkonflikt führte sie aus, dass sie den Ehemann der neuen Partnerin des Anzeigers ab Juni 2023 insbesondere im Ehescheidungsverfahren vertreten habe. Im August 2023 habe sie die Anfrage des Anzeigers und seiner Ehefrau erhalten, eine Mediation durchzuführen. Damals habe es keinen Anhaltspunkt für das Vorliegen eines Interessenkonflikts gegeben. So habe die erste Sitzung stattgefunden, an der auch eine Frage betreffend Handänderungssteuer aufgekommen sei, und es seien ihr diverse Unterlagen für die Unterhaltsberechnung ausgehändigt worden.