2 - Die Disziplinarbeklagte teilte dem Anzeiger und seiner damaligen Ehefrau per Mail am 21. September 2024 mit, dass sie sich bei der Anwaltsaufsichtsbehörde erkundigt habe und nun auf die Antwort warten müsse, um beurteilen zu können, ob sie das Ehepaar einem Kollegen weiterempfehlen müsse oder das Mandat behalten könne (pag. 11). Mit Mailschreiben vom 11. Oktober 2024 teilte sie dem Ehepaar schliesslich mit, dass sie es in der Ehescheidung nicht begleiten könne (pag. 13).