Schliesslich führt er aus, dass er von der Disziplinarbeklagten nach erfolgter Rechtsberatung telefonisch kontaktiert worden sei. Sie habe ihm und seiner Ex- Frau mitgeteilt, dass sie mit der Anwaltsaufsichtsbehörde geklärt habe, dass sie alles richtig gemacht habe, wobei sie gar mit rechtlichen Schritten gedroht habe und ihm auferlegt habe zu schreiben, dass er bei ihr in einer rechtlichen Beratung gewesen sei. Abschliessend wünschte er, über den Entscheid der Anwaltsaufsichtsbehörde informiert zu werden. Der Anzeiger legte seinem Schreiben diverse Beilagen bei, denen Folgendes zu entnehmen ist: -