Zwar sei er mit der Anwesenheit der Disziplinarbeklagten beim Termin vor der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden gewesen, so dass sie dieses Mandat niedergelegt habe, jedoch benütze sie ihr Wissen nach wie vor zu Gunsten des Ehemannes seiner neuen Partnerin. Schliesslich führt er aus, dass er von der Disziplinarbeklagten nach erfolgter Rechtsberatung telefonisch kontaktiert worden sei.